Regelmäßig misst man dem Strafrecht eine bedeutsame Rolle bei der Verhaltenssteuerung zu. Immerhin gilt es als das “schärfste Schwert des Staates”. Wenn das Klima noch eine Chance haben soll, dann geht es aber nicht darum, bestehendes Recht einzuhalten und mit dem Strafrecht zu drohen. Es muss vielmehr darum gehen, dieses Recht samt der Einstellung der Gesellschaft umgehend zu ändern.
Das Mindeste: Das Strafrecht sollte sich nicht mit dem sog. zivilen Ungehorsam befassen.
Zeitfenster der Veranstaltung (1)
Montag
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Prof. Dr. R. Hefendehl